Das Architektenrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Architekten, Planer und ihrer Vertragspartner. Gestaltung von Architektenverträgen, Anwendung der HOAI, Architektenhonorar, Gewährleistungsrechte, Planungsziele- und mängel, Haftung der Architekten – all dies gehört zum Architektenrecht und somit in das Aufgabengebiet des Rechtsanwalts Michael Walther, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Im Baurecht ist Rechtsanwalt Michael Walther ihr Ansprechpartner. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht er Ihnen bei allen Fragen des privaten Baurechts zur Seite. Durch sein Fachwissen und seine Erfahrung ist er bereits bei Problemen bei der Leistungserbringung, bei der Bauabnahme und in der Gewährleistungsphase ihr profunder Ratgeber / Partner. Er ist auch bei Vergütungsfragen und Themen der Beweissicherung (selbstständiges Beweisverfahren u.a.) behilflich. Sowohl auf Seiten der Bauherren als auch auf Seiten der ausführenden Handwerker und Unternehmer ist er vielfach tätig.

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