Tagtäglich werden Kaufverträge geschlossen, sei es privat, geschäftlich, im Kaufhaus, am Telefon oder auch im Internet. Immer wieder treten hierbei Probleme und Rechtsfragen auf. Dies beginnt bereits bei der Frage, ob und wann überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt. So können Kaufverträge in der Regel bereits mündlich verbindlich geschlossen werden. Bei Grundstücken bzw. Immobilien ist hingegen eine notarielle Beurkundung erforderlich. Weitere häufige Fragen sind: Kann ich mich vom Kaufvertrag lösen und die Kaufsache wieder zurückgeben? Unter welchen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eines Widerrufs? Ist die Kaufsache beschädigt, so stellt sich die Frage nach Gewährleistungsansprüchen. Zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Für sämtliche Fragen rund um das Kaufrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Walther als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.