Die Reparatur eines Autos, die Herstellung einer Schrankwand, der Bau eines Hauses mit Pool und die Erstellung eines Gutachtens – allen ist gemein, dass sie Werkverträge sind und damit stets ein konkreter Erfolg geschuldet ist. Klassische Problemstellungen im Werkvertragsrecht sind Abnahme, Mängel, Schadensersatz, Nacherfüllung, Rücktritt, Vergütung usw. Rechtsanwalt Michael Walther findet mit Ihnen die jeweils passende Lösung.
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