Als Fachanwalt für Familienrecht ist Rechtsanwalt Hemmer Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung. Hierzu gehören insbesondere auch die Bereiche Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Gerade beim Unterhalt müssen Sie im Falle einer Trennung schnell reagieren, da rückwirkend in der Regel kein Unterhalt verlangt werden kann. Insofern sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten lassen. In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Eine gemeinsame Vertretung beider Ehegatten ist nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es allerdings auch ausreichend, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere Ehegatte keine eigenen Anträge stellt, sondern der Scheidung lediglich zustimmt.
Auch zur Frage, ob es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu schließen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Hierdurch können bereits im Vorfeld spätere Streitigkeiten im Falle einer Trennung bzw. Scheidung vermieden werden. Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, sowohl bereits vor der Eheschließung als auch während der laufenden Ehe.