Rechtsanwalt Kohlmorgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Walther, Fachanwalt für Arbeitsrecht entwickeln und überprüfen für Sie Arbeitsverträge und Dienstverträge. Sie beraten ihre Mandanten rechtssicher zur Problematik der „Scheinselbständigkeit“ und die sich daraus ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Rechtsanwalt Hemmer entwirft und überprüft für Sie die in seine Rechtsgebiete fallenden Verträge, insbesondere Eheverträge, Mietverträge, Erbverträge bzw. Testamente etc.