Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere bei Kündigungen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Dies betrifft sowohl Vermieter als auch Mieter. Sofern Sie als Mieter eine Kündigung erhalten, sollten Sie zunächst deren Wirksamkeit prüfen lassen. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer weiteren Rechte (z.B. Widerspruch, Räumungsschutz etc.). Sofern Sie als Vermieter kündigen wollen, sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, sowohl formal als auch inhaltlich. Für Vermieter ist eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch insoweit stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Zur Durchsetzung bedarf es im Streitfall eines gerichtlichen Räumungsverfahrens. Hierbei können wir Sie deutschlandweit vertreten. Ebenso können Sie sich bei Mieterhöhungen an uns wenden. Gerade angesichts der zahlreichen rechtlichen Vorgaben bei Mieterhöhungen empfiehlt sich insoweit anwaltliche Hilfe, sowohl für Mieter als auch Vermieter. Auch bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Rechtsanwalt Hemmer ist seit über 20 Jahren im Mietrecht tätig und steht Ihnen sowohl beratend als auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.