Wir haben die richtige
Lösung für Sie

Wir bieten Ihnen schnelle und maßgeschneiderte Lösungen in fachlich höchster Kompetenz. Gleich ob sachkundige außergerichtliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltungen oder professionelle gerichtliche Vertretung – wir stehen Ihnen immer zuverlässig und kompetent zur Seite!

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!

  • Arbeitsrecht

    Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Kohlmorgen und Rechtsanwalt Walther sind erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen, z.B. bei Kündigungen, im Urlaubsrecht, Vergütungsrecht, Mutterschutz und Elternzeit. Sie halten Seminare und beraten im Bereich des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts. Wir können Sie vor sämtlichen Arbeitsgerichten in Deutschland einschließlich der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts vertreten.

  • Bau- und Architektenrecht

    Das Architektenrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Architekten, Planer und ihrer Vertragspartner. Gestaltung von Architektenverträgen, Anwendung der HOAI, Architektenhonorar, Gewährleistungsrechte, Planungsziele- und mängel, Haftung der Architekten – all dies gehört zum Architektenrecht und somit in das Aufgabengebiet des Rechtsanwalts Michael Walther, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Im Baurecht ist Rechtsanwalt Michael Walther ihr Ansprechpartner. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht er Ihnen bei allen Fragen des privaten Baurechts zur Seite. Durch sein Fachwissen und seine Erfahrung ist er bereits bei Problemen bei der Leistungserbringung, bei der Bauabnahme und in der Gewährleistungsphase ihr profunder Ratgeber / Partner. Er ist auch bei Vergütungsfragen und Themen der Beweissicherung (selbstständiges Beweisverfahren u.a.) behilflich. Sowohl auf Seiten der Bauherren als auch auf Seiten der ausführenden Handwerker und Unternehmer ist er vielfach tätig.

  • Erbrecht

    "Sollte ich ein Testament errichten?", "Wie errichte ich ein Testament?", "Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist?", "Ist das vorhandene Testament wirksam?", "Muss ich einen Erbschein beantragen?", "Habe ich einen Anspruch auf ein Erbe?" oder "Wie sieht es mit dem Pflichtteil aus?" Dies sind immer wiederkehrende Fragen im Bereich des Erbrechts. Rechtsanwalt Hemmer ist seit über 20 Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Bereits bei der Errichtung von Testamenten empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, gerade im Hinblick auf die Beachtung der rechtlichen Vorgaben und hierbei insbesondere der Formvorschriften. Im Erbfall lassen sich derartige Fehler nicht mehr beheben. Sollten Sie als Erbe übergangen oder ausgeschlossen worden sein, sind zunächst die Wirksamkeit des Testaments sowie eventuelle Pflichtteilsansprüche rechtlich zu prüfen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Testamentsgestaltung als auch im Erbscheinsverfahren und bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. in streitigen Auseinandersetzungen.

  • Familienrecht

    Als Fachanwalt für Familienrecht ist Rechtsanwalt Hemmer Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung. Hierzu gehören insbesondere auch die Bereiche Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Gerade beim Unterhalt müssen Sie im Falle einer Trennung schnell reagieren, da rückwirkend in der Regel kein Unterhalt verlangt werden kann. Insofern sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten lassen. In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Eine gemeinsame Vertretung beider Ehegatten ist nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es allerdings auch ausreichend, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere Ehegatte keine eigenen Anträge stellt, sondern der Scheidung lediglich zustimmt. Auch zur Frage, ob es sinnvoll ist, einen Ehevertrag zu schließen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Hierdurch können bereits im Vorfeld spätere Streitigkeiten im Falle einer Trennung bzw. Scheidung vermieden werden. Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, sowohl bereits vor der Eheschließung als auch während der laufenden Ehe.

  • Kaufrecht

    Tagtäglich werden Kaufverträge geschlossen, sei es privat, geschäftlich, im Kaufhaus, am Telefon oder auch im Internet. Immer wieder treten hierbei Probleme und Rechtsfragen auf. Dies beginnt bereits bei der Frage, ob und wann überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt. So können Kaufverträge in der Regel bereits mündlich verbindlich geschlossen werden. Bei Grundstücken bzw. Immobilien ist hingegen eine notarielle Beurkundung erforderlich. Weitere häufige Fragen sind: Kann ich mich vom Kaufvertrag lösen und die Kaufsache wieder zurückgeben? Unter welchen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eines Widerrufs? Ist die Kaufsache beschädigt, so stellt sich die Frage nach Gewährleistungsansprüchen. Zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Für sämtliche Fragen rund um das Kaufrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Walther als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Mediation

    Rechtsanwalt Michael Walther ist ausgebildeter Mediator. Er begleitet die Parteien auf ihrem Weg durch die Mediation hin zu einer Konfliktlösung. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung eines Konflikts. Der Mediator begleitet dabei die Konfliktparteien auf dem Weg gemeinsam ihre eigene Lösung des Konflikts zu finden. Die Mediation basiert dabei darauf, dass die Teilnahme an der Mediation jederzeit freiwillig ist. Jede Partei erhält den Raum, ihre Sicht der Dinge und ihre Beweggründe zu schildern. Gemeinsam werden dann Lösungsansätze entwickelt, um bestenfalls den Konflikt zu beseitigen.

  • Mietrecht

    Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere bei Kündigungen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Dies betrifft sowohl Vermieter als auch Mieter. Sofern Sie als Mieter eine Kündigung erhalten, sollten Sie zunächst deren Wirksamkeit prüfen lassen. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer weiteren Rechte (z.B. Widerspruch, Räumungsschutz etc.). Sofern Sie als Vermieter kündigen wollen, sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, sowohl formal als auch inhaltlich. Für Vermieter ist eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch insoweit stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Zur Durchsetzung bedarf es im Streitfall eines gerichtlichen Räumungsverfahrens. Hierbei können wir Sie deutschlandweit vertreten. Ebenso können Sie sich bei Mieterhöhungen an uns wenden. Gerade angesichts der zahlreichen rechtlichen Vorgaben bei Mieterhöhungen empfiehlt sich insoweit anwaltliche Hilfe, sowohl für Mieter als auch Vermieter. Auch bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen sind wir Ihnen gerne behilflich. Rechtsanwalt Hemmer ist seit über 20 Jahren im Mietrecht tätig und steht Ihnen sowohl beratend als auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Patientenverfügung

    Rechtsanwalt Kohlmorgen berät Sie und entwirft individuell auf Sie abgestimmte Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Für Fälle einer schwerwiegenden Erkrankung - auch z.B. durch Unfall - ist es für die behandelnden Ärzte notwendig, den Willen des Patienten zu erkennen. Hier helfen die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht. Beide Schriftstücke sollten nicht nur von älteren Menschen verfasst werden, sondern von jeder verantwortlich handelnden Person.

  • Reiserecht

    Urlaubszeit sollte Erholungszeit sein. Umso ärgerlicher, wenn hierbei Probleme auftreten. Immer wieder kommt es zu Flugverspätungen oder es werden Flüge ganz gestrichen. Ab einer Verspätung von drei Stunden können Ihnen 250 € bis 600 € zustehen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Für Reiseverträge gibt es eigene gesetzliche Regelungen. Um einen Reisvertrag handelt es sich, wenn mindestens zwei Reiseleistungen (z.B. Transport und Unterkunft) vereinbart sind, somit bei einer Pauschalreise. Zu beachten ist allerdings, dass die Mängel bereits vor Ort angezeigt werden müssen! Für die Buchung einzelner Reiseleistungen gelten diese Regelungen nicht. Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, stehen Ihnen aber auch diverse Mängelrechte zu. Für sämtliche Fragen rund um das Reiserecht steht Ihnen Rechtsanwalt Hemmer als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Verkehrsrecht

    Wenn Sie mit Ihrem PKW einen Unfall hatten und Ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners durchsetzen müssen, benötigen Sie anwaltliche Hilfe. Verlassen Sie sich nicht auf Regulierungsangebote der gegnerischen Versicherung. Hier besteht die Gefahr, dass einige Ihrer Ansprüche unter den Tisch fallen. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie im Straßenverkehr aber auch auf öffentlichem und privatem Gelände als Fahrradfahrer, Fußgänger usw. einen Unfall erleiden. Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Verkehrsstrafrecht. Ob Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ... schnell ist etwas passiert und Sie benötigen einen versierten Verteidiger. Aber auch bei weniger gravierenden Verstößen (Geschwindigkeitsübertretungen, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands usw.) hilft Ihnen der Verkehrsrechtsanwalt in Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Bußgeldrichter. Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit allen Problemen rund um den Autokauf, egal ob Neufahrzeug oder Gebrauchtwagen. Auch rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Leasing- und Mietverträgen für alle Arten von Kraftfahrzeugen gehören zu diesem Rechtsgebiet. Ihr kompetenter Ansprechpartner für all diese Fragen ist Rechtsanwalt Hemmer.

  • Vertragsgestaltung

    Rechtsanwalt Kohlmorgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Walther, Fachanwalt für Arbeitsrecht entwickeln und überprüfen für Sie Arbeitsverträge und Dienstverträge. Sie beraten ihre Mandanten rechtssicher zur Problematik der „Scheinselbständigkeit" und die sich daraus ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Rechtsanwalt Hemmer entwirft und überprüft für Sie die in seine Rechtsgebiete fallenden Verträge, insbesondere Eheverträge, Mietverträge, Erbverträge bzw. Testamente etc.

  • Werkvertragsrecht

    Die Reparatur eines Autos, die Herstellung einer Schrankwand, der Bau eines Hauses mit Pool und die Erstellung eines Gutachtens – allen ist gemein, dass sie Werkverträge sind und damit stets ein konkreter Erfolg geschuldet ist. Klassische Problemstellungen im Werkvertragsrecht sind Abnahme, Mängel, Schadensersatz, Nacherfüllung, Rücktritt, Vergütung usw. Rechtsanwalt Michael Walther findet mit Ihnen die jeweils passende Lösung.

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