„Sollte ich ein Testament errichten?“, „Wie errichte ich ein Testament?“, „Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist?“, „Ist das vorhandene Testament wirksam?“, „Muss ich einen Erbschein beantragen?“, „Habe ich einen Anspruch auf ein Erbe?“ oder „Wie sieht es mit dem Pflichtteil aus?“
Dies sind immer wiederkehrende Fragen im Bereich des Erbrechts.
Rechtsanwalt Hemmer ist seit über 20 Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Bereits bei der Errichtung von Testamenten empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, gerade im Hinblick auf die Beachtung der rechtlichen Vorgaben und hierbei insbesondere der Formvorschriften. Im Erbfall lassen sich derartige Fehler nicht mehr beheben. Sollten Sie als Erbe übergangen oder ausgeschlossen worden sein, sind zunächst die Wirksamkeit des Testaments sowie eventuelle Pflichtteilsansprüche rechtlich zu prüfen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Testamentsgestaltung als auch im Erbscheinsverfahren und bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bzw. in streitigen Auseinandersetzungen.