Urlaubszeit sollte Erholungszeit sein. Umso ärgerlicher, wenn hierbei Probleme auftreten. Immer wieder kommt es zu Flugverspätungen oder es werden Flüge ganz gestrichen. Ab einer Verspätung von drei Stunden können Ihnen 250 € bis 600 € zustehen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Für Reiseverträge gibt es eigene gesetzliche Regelungen. Um einen Reisvertrag handelt es sich, wenn mindestens zwei Reiseleistungen (z.B. Transport und Unterkunft) vereinbart sind, somit bei einer Pauschalreise. Zu beachten ist allerdings, dass die Mängel bereits vor Ort angezeigt werden müssen! Für die Buchung einzelner Reiseleistungen gelten diese Regelungen nicht. Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, stehen Ihnen aber auch diverse Mängelrechte zu. Für sämtliche Fragen rund um das Reiserecht steht Ihnen Rechtsanwalt Hemmer als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.